Die Commission für städtisches Eigenthum theilt mit, daß der evangelische Begräbnißplatz nach vorgenommener Untersuchung in seinem Größenverhältniß den gesetzlichen Anforderungen entspreche und daher von einer Vergrößerung desselben Abstand genommen werden könne.
Der letzteren Ansicht (eingefügt) tritt die Versammlung bei und sei in diesem Sinne dem evangelischen Presbyterium zu erwidern.
a.u.s.