Nach Einsicht mehrer Gesuche von Unterbeamten um Bewilligung einer Remuneration in An- betracht der anhaltenden Theuerung der Lebens- mittel bewilligte Gemeinderath a den beiden PolizeidienernLoewen & Krebs, dem VerwaltungsdienerKrings und dem Polizei-Registrator Schmitz, Jedem eine Renumeration von 12 Thlr; b dem Feldhüter Hegger, Quadt und Bellen, dem Wegewärter Heinrichs, dem HülfsdienerMeuter und den Aufwärterinnen im Rathhause Geschw. Justen , Jedem eine dergleichen von 10 Thl; c. den fünf Nachtswächtern, Jedem eine dergl eichen von acht Thl.
Dem Hafenmeister Lohausen wurde aus den- selben Gründen eine Remuneration von 30 Thl zuerkannt.
actum ut supra
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