Nach Einsicht mehrer Gesuche von Unterbeamten um Bewilligung einer Remuneration in Anbetracht der anhaltenden Theuerung der Lebensmittel bewilligte Gemeinderath a den beiden PolizeidienernLoewen & Krebs, dem VerwaltungsdienerKrings und dem Polizei-Registrator Schmitz, Jedem eine Renumeration von 12 Thlr; b dem FeldhüterHegger, Quadt und Bellen, dem WegewärterHeinrichs, dem HülfsdienerMeuter und den Aufwärterinnen im Rathhause Geschw. Justen, Jedem eine dergleichen von 10 Thl; c. den fünf Nachtswächtern, Jedem eine dergleichen von acht Thl.
Dem HafenmeisterLohausen wurde aus denselben Gründen eine Remuneration von 30 Thl zuerkannt.
actum ut supra
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