Der Vorsitzende theilt mit, daß durch Versehen des betreffenden Vermittlers die Stadt erst jetzt darauf aufmerksam gemacht worden sei, daß x Taschen bei dem Verkaufe seines Lagerplatzes an die Stadt sich vorbehalten habe, daß derselbe hinführo nicht als Kohlenniederlage benutzt werden dürfe.
Die Versammlung ersucht daraufhin den Bürgermeister, den x Taschen zu bestimmen zu suchen, diese Nutzungsbeschränkung nur für die ersten Jahre festzusetzen, falls aber dies nicht zu erreichen, mit demselben auch bei Aufrechthaltung jenes Vorbehalts Vertrag zu schließen.
actum ut supra