Auf Vortrag des Bürgermeisters genehmigt die Stadtverordneten-Versammlung, daß von der Ausführung des Beschlusses vom 5. November 1866, wornach der Überschuß des SparcassenGewinnstes aus dem Jahre 1866 sowie die vollen Sparcassen Gewinnste der Jahre 1867, 1868 und 1869 zu einem eisernen Bestande bei der Stadt-Kasse angelegt werden sollen, im Hinblick auf das beschlossene neue Sparcassen-Statut, welchem, gemäß für die Sparcasse ein besonderer Reservefonds angesammelt werden soll, Abstand genommen werde. Nur wurde an diese Beschlußnahme der Vorbehalt gemacht, daß aus dem laufenden Sparcassen-Gewinnst die pro 1868 zu leistende Rate zu dem anzulegenden Kreisfonds für außerordentliche Militairbedürfnisse mit ca 1050 Thlr. gezahlt werden soll.
actum ut supra