Es wird der Stadtverordneten-Versammlung ein Anerbieten von Joh. Abels vorgelegt, wornach derselbe bereit ist, den Prozeß mit der Stadt wegen Bebauung seiner Grundstücke als erledigt zu betrachten, wenn die Stadt die ergangenen Kosten übernimmt und die Zinsen von den festgestellten Entschädigungsbeträgen von 2589 Thlr. 10 Silbergroschen. und 528 Thlr. vom 10. October 1865 ab vergütet. Die Versammlung findet diese Acte annehmbar und beschließt, dieselbe Namens der Stadt zu acceptiren.
actum ut supra