Der Stadtverordneten Versammlung werden drei eingegangene Oppositionen gegen die beabsichtigte Verlegung des Weges "die Hochstraße genannt" vorgelegt, und zwar von Franz Josten, welcher schriftliche Gründe nicht angibt, mündlich aber erklärt hat, daß der neue Weg nicht breit genug projectirt sei und dadurch sein anschießendes Grundstück leiden werde und sodann von John Abels und von Theod. Gau und Genossen, welche vorgeben, daß die Bewirtschaftung ihrer von diesem Wege bereichten Grundstück durch die beabsichtigte Veränderung erschwert werden könne.
Die Versammlung gab die Erklärung ab, daß die neue Wegestrecke auf 22 Fuß zu erbreitern und an der Seite von Josten zum Schutze dessen Grundeigenthums Pfähle anzubringen seien, wodurch die Einwendung von x Josten sich erledige. Die andere Oppositionen wurden als unbegründet erachtet, indem durch die kleine Wegeverlegung eine Erschwerung der Bewirtschaftung der anschießenden Grundstück nicht eintreten werde.
Es wird demnach beschlossen, bei der Königlichen Regierung die Genehmigung zur Wegeverlegung zu beantragen, womit jedoch der Vorbehalt ausgesprochen wird, daß bei einer etwaige gerichtlichen Klageführung gegen die Stadt, x Theod. Hellersberg, auf dessen Antrag die Wegeverlegung beschlossen werde, die Stadt vollständig zu vertreten habe.
actum ut supra