Es wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß den Hinterbliebenen des verstorbenen Verwaltungs-Secretair Lambertz das Gehalt des letzteren für drei Monate als Unterstützung zur Deckung einiger von demselben hinterlassenen Verbindlichkeiten, aus dem Bureaufonds gezahlt werden.
actum ut supra