7. a. setzt das Gehalt des Stadtsecretairs auf Drei-
tausend Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um 200 Mark bs
Dreitausendsechshundert Mark, fest;
b. erklärt sich damit einverstanden, daß der Ver-
waltungssecretairKnopp in die Stelle des Stadtsecretairs
aufrückt;