Der Vorsitzende legt eine Aufstellung über Einnahme und Ausgabe der höheren Töchterschule vor, woraus hervorgeht, daß die Schule bei dem Schulgelde von 8 respective 12 Thalern ihr Bestehen nicht hat, und eine Erhöhung dieser Sätze auf 12 respective16 Thlr. nothwendig erscheint. Hierbei bemerkt derselbe, daß der Unterricht im Englischen nunmehr in den Lehrplan aufgenommen sei, ohne daß dafür eine besondre Vergütung zu zahlen ist.
Die Versammlung findet unter solchen Umständen gegen die proponirte Schulgeld-Erhöhung nichts zu erinnern.
a.u.s.
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