Nach Anhörung des Commissionsberichtes bewilligt die Stadtverordneten-Versammlung auf Antrag des Vorstandes des ElisabethenVereins den Betrag von 100 Thalern zu den Kosten der baulichen Einrichtung für die Speise-Anstalt beim Waisenhause unter dem Vorbehalte jedoch, daß die zu speisenden armen Kinder unter die Controlle der Armen-Verwaltung gestellt werden, in der Weise, daß nur solche Kinder zugelassen werden, welche von der Armen-Verwaltung als arm bezeichnet sind.
actum ut supra