Band 58: Eintrag vom  19. Oktober 1874 (Nr. 235)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Vermehrung der Schulklassen.

Der Vorsitzende verliest eine Verordnung der Königlichen Regierung de dato 10. September 1874, wonach die schulpflichtigen Kinder aus den Privatschulen und Privaterziehungsanstalten den öffentlichen Schulen zu überweisen sind und daß insbesondere die Privatschulen, an welchen Mitglieder geistlicher Genossenschaften thätig sind, in Fortfall kommen. Die Commission beschließt zunächst, da diese Verfügung auch die Mädchenzahlschule und höhere Töchterschule im hiesigen Waisenhause Anwendung findet, die Commissionen für Schulwesen und Finanzen

[Nächste Seite] mit der Vorberathung darüber zu beauftragen, ob eine höhere von weltlichen Lehrerinnen geleitete Töchterschule gegründet oder eine Vermehrung der Elementarschulklassen stattfinden soll.

Die Löschung von 17 Wörtern genehmigt. [gez.] Dr. Sels [gez.] C.Thywihsen [gez.] FH Kaumanns [gez.] Ridder