Die Stadtverordneten-Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß zur Beaufsichtigung des neuen Kranken- hauses vor dem Zollthore, einer geeigneten kleinen Familie in demselben unentgeldliche Wohnung eingeräumt werde. Die desfallsige Anordnung wird dem Bürgermeister überlassen.
actum ut supra