Nachdem Seitens der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Verwaltung der Wunsch ausgesprochen worden, daß die Stadt ihr zu den beginnenden Rheinbrückenbau-Arbeiten die städtische Baggermaschine gegen angemessene Entschädigung vermiethen möge, beauftragte die Versammlung den Bürgermeister mit der Commission für Bauwesen, das desfallsige Übereinkommen nach Gutdünken abzuschließen.
actum ut supra
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