Band 47: Eintrag vom  7. Oktober 1843 (Nr. 33)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Schulgeld-Befreiung für die Schüler des Collegiums Leop. Korten und Daniel Krings.

Nach dem Vortragen des vorsitzenden Beigeordneten Bürgermeister bewilligte der Stadtrath den Schülern Leopold Korten und Daniel Krings die Befreiung von dem am hiesigen Progymnasium für das nächste Semester zu zahlenden Schulgelde, indem er zugleich dem von der Schul-Commission aufgestellten Prinzip, daß dergleichen Bewilligungen nur immer für ein halbes Jahr ausgesprochen, und von dem Studien-Zeugnisse der betroffenden Schüler abhängig gemacht werden sollen, vollkommen beitritt. Auch theilte der Stadtrath die von der Schul-Commission geäußerte Ansicht, daß in Festhaltung des obigen Grundsatzes Befreiungen für die zuerst an der Schule aufgehenden Schüler nur mit zweiten Semester in der Regel eintreten mögen, indem sich früher über Anlagen und Fortschritte der Schüler kein Urtheil fällen lasse.

Actum utsupra