Die Adjacenten des von der Bergisch-Märkischen-Eisenbahn vertilgten Weges von Steinhaus zur Büttger-Chaussee sind neuerdings wiederum um Herstellung eines andern zweckmäßigen Weges eingekommen, wodurch sie nicht mehr genöthigt sind, um zu ihren Grundstücken am Nord- kanal zu gelangen den weiten Umweg durch die Stadt und die Kapitels- straße zu machen. Der Vorsitzende theilt hierauf mit, daß er dieserhalb schon mit dem JustizrathCompes conferirt habe und legt dessen Gutachten vor. - Die Versammlung beschloß demnach die obige Eingabe nochmals der Königlichen Regierung zur Herbeiführung einer den Adjacenten und der Gemeinde befriedigenden Erledigung zu unterbreiten, und falls dieselbe unbefriedigt aus- fallen sollte im Sinne des Gutachtens von Justizrath Compes den Rechtsweg gegen die Bergisch-Märkische-Eisenbahn-Gesellschaft zu beschreiten.
a. u. s.
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