Band 50: Eintrag vom  22. Dezember 1856 (Nr. 671)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Antrag des Vorstandes der Scheibenschützen-Gesellschaft genehmigte Stadtrath, daß die Zinsenabgabe dieser Gesellschaft ad 36 Thlr für das Jahr 1856 in Anbetracht, daß das Scheibenhaus im laufenden Jahr nur 12 Thlr an Saalmiethe eingetragen hat, auf den letzteren Betrag reduzirt werde.

Imgleichen wurde genehmigt, daß der ScheibenschützenGesellschaft ein Betrag von 11 Thlr 29 Sgr 11 Pf. an gehabten Reparaturkosten des Scheibenhauses zurückvergütet werde.

Behufs Feststellung der zwischen der ScheibenschützenGesellschaft und der Stadt bestehenden gegenseitigen Rechten und Pflichten beschloß die Versammlung im Verein mit der Gesellschaft ein von Seiten des städtischen Anwalts JustizrathsFriedrich zu Düsseldorf und eines durch die Gesellschaft zu wählenden zweiten Anwalts aufzustellendes Rechtsgutachten zu extrahiren. Selbstredend seien den beiden Anwälten von beiden Seiten die bezüglichen Dokumente und Schriftstücke vorzulegen. Bermerkt wurde noch, daß die Regelung dieser schon lange schwebenden Angelegenheit keinen Aufschub erleiden könne, indem der Zustand des Scheibenhauses so bedauerlich sei, daß entweder eine radikale Herstellung, oder gar ein vollständiger Neubau oder doch der Abbruch des jetzigen Gebäudes unaufschiebbar geworden.

Endlich wurde Vorsitzender ersucht, darauf halten zu lassen, daß die Scheibenschützen-Gesellschaft nicht mehr Schießen veranstalte als nach dem Statute derselben verläßlich erscheine. Dieses Gesuch war von dem Stadtverordneten Weise gestellt worden, ohne daß eine Abstimmung Statt gefunden. actum ut supra