Nach Mittheilung des Gutachtens der Kommissionen und Berathung beschließt die Versammlung der israelitischen Gemeinde das Scheibenhaus in der Prommenade provisorisch, bis ein anderes geeigneteres Lokal er- baut resp. anderweitig beschafft ist, zum Schullokal unter folgenden Bedin- gungen zu überweisen:
die israelitische Gemeinde bezahlt der Stadt für die Benutzung des Schei- benhauses als Schule eine jährliche Miethe von vierzig Thalern, tritt dagegen das alte Schullokal nebst Platz zum Preise von 800 Thalern an die Stadt ab, welches Kapital gegen 5 Prozent Verzinsung zu Gunsten der israelitischen Gemeinde stehen bleiben soll. - Wird alsdann in Zukunft von der Stadt oder der jüdischen Gemeinde eine öffentliche israelitische Schule erbaut, so soll dieses Kapital von 800 Thalern mit zur Bestreitung der Bau- kosten verwandt werden. Zu dem Gehalte des Lehrers wird sodann ein Zuschuß von 150 Thaler aus städtischen Mitteln bewilligt.
a. u. s.
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