Nach Mittheilung des Gutachtens der Kommissionen und Berathung beschließt die Versammlung der israelitischen Gemeinde das Scheibenhaus in der Prommenade provisorisch, bis ein anderes geeigneteres Lokal erbaut resp. anderweitig beschafft ist, zum Schullokal unter folgenden Bedingungen zu überweisen:
die israelitische Gemeinde bezahlt der Stadt für die Benutzung des Scheibenhauses als Schule eine jährliche Miethe von vierzig Thalern, tritt dagegen das alte Schullokal nebst Platz zum Preise von 800 Thalern an die Stadt ab, welches Kapital gegen 5 Prozent Verzinsung zu Gunsten der israelitischen Gemeinde stehen bleiben soll. - Wird alsdann in Zukunft von der Stadt oder der jüdischen Gemeinde eine öffentliche israelitische Schule erbaut, so soll dieses Kapital von 800 Thalern mit zur Bestreitung der Baukosten verwandt werden. - Zu dem Gehalte des Lehrers wird sodann ein Zuschuß von 150 Thaler aus städtischen Mitteln bewilligt.
a. u. s.
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