Mitgetheilt wird, daß der Gymnasial-LehrerQuosseck auf seine Pensionirung unter folgenden Bedingungen eingegangen ist: Vom 1. Januar 1872 eine jährliche Pension von 500 Thalern, eine einmalige Gratifikation von 100 Thalern bei Antritt der Pension und für seine weitere Beschäftigung am Gymnasium während
[Nächste Seite] des laufenden Schuljahres mit einigen Stunden wöchentlich eine Remuneration von 150 Thlrn.Die Versammlung ist mit diesem Arrangement einverstanden.
a. u. s.
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