Band 75: Eintrag vom  7. April 1925 (Nr. 58)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
5. Hergabe eines Darlehens von 3500 M seitens der Regierung Düsseldorf an die Stadt Neuss für Hochwasserschäden der Stadtgemeinde.

1. Unter der Voraussetzung, daß die Regierung als Beihilfe zur Linderung der Hochwasserschäden im November 1924 ein Kapital von insgesamt 3500 R.M buchstäblich: dreitausendfünfhundert Reichsmark "zur Unterstützung der durch das Hochwasser geschädigten öffentlichen Verbände der Stadtgemeinde Neuss und deren Bürger bis 31. Dezember 1925 zinslos als Darlehen bewilligt, übernimmt die Stadtgemeinde Neuss den überwiesenen Betrag selbstschuldnerisch als Darlehen mit der Verpflichtung, a) es vom 1. Januar 1926 ab in Höhe des Reichsbankdiskontsatzes zu verzinsen und b) es in drei gleichen Jahresraten am 1. Januar der Jahre 1926, 1927 und 1928 abzüglich eines Betrags von 15. v. H. der gesamten Summe für etwaige Ausfälle an die Regierungshauptkasse, Buchhalterei 9 in Düsseldorf gebührenfrei zurückzuzahlen.

2. Der Betrag von 15. v. H. des Darlehens soll etwaige Ausfälle bei der Wiedereinziehung der weitergegebenen Darlehens-

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beträge decken. Sollten die nicht zur Wiedereinzinsung gelangenden Beträge sich auf mehr als 15 v.H. des dargeliehenen Kapitals belaufen, so fällt der Mehrbetrag der Stadtgemeinde zur Last.

3) Hiernach sind zurückzuzahlen: am 1. Januar 1926 = 991,66 Reichsmark " 1. Januar 1927 = 991,66 " " 1. Januar 1928 = 991,68 " _________ zus. 2975,- Reichsmark

4. die Finanzkommission folgt bei der Unterverteilung den gegebenen Richtlinien und den Weisungen des Regierungs-Präsidenten in Düsseldorf.