Band 59: Eintrag vom  28. Juli 1879 (Nr. 90)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1.) Communalsteuer-Umlagemodus.

Der Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntniß von einem Erlaße des Königlichen Oberpräsidiums, wonach der Rekurs der Stadt gegen die Verfügung der

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Königlichen Regierung zu Düsseldorf, welche die Aussetzung der Refundirung verschiedener Kapitalien pro 1879/80 nicht genehmigte, als ungerechtfertigt abgewiesen wird. Demgemäß muß zur Deckung des Deficits im städtischen Haushalte eine Erhöhung der Communalsteuer eintreten. Versammlung erhöht die 2te Stufe der Klassensteuer von 66 2/3 auf 100 % und die 3te Stufe von 125 auf 200 %. Bezüglich der Erhöhung der anderen Stufen wird zunächst die Finanzcommission in Berathung treten.