Band 59: Eintrag vom  28. Juli 1879 (Nr. 90)

Eintragsübersicht ( alt="Bandübersicht">Band, Sitzung)

Zoom inZoom inZoom inZoom in
Zoom outZoom outZoom outZoom out
Go homeGo homeGo homeGo home
Toggle full pageToggle full pageToggle full pageToggle full page
Previous pagePrevious pagePrevious pagePrevious page
Next pageNext pageNext pageNext page
Unable to open [object Object]: Error loading image at https://iiif.dh-projekte.uni-wuppertal.de/iiif/2/ccneuss%2FB_01_01-59-0030.jpg/full/full/0/default.jpg

Transkription

 
1.) Communalsteuer-Umlagemodus.

Der Vorsitzende gibt der Versammlung Kenntniß von einem Erlaße des Königlichen Oberpräsidiums, wonach der Rekurs der Stadt gegen die Verfügung der

[Nächste Seite]

Königlichen Regierung zu Düsseldorf, welche die Aussetzung der Refundirung verschiedener Kapitalien pro 1879/80 nicht genehmigte, als ungerechtfertigt abgewiesen wird. Demgemäß muß zur Deckung des Deficits im städtischen Haushalte eine Erhöhung der Communalsteuer eintreten. Versammlung erhöht die 2te Stufe der Klassensteuer von 66 2/3 auf 100 % und die 3te Stufe von 125 auf 200 %. Bezüglich der Erhöhung der anderen Stufen wird zunächst die Finanzcommission in Berathung treten.