Der Vorsitzende theilt einen vom Herrn eingereichten Antrag der Alexianer Genossen- schaft hierselbst mit, wonach dieselbe um Befreiung von der Pflicht der Leichen- bestattung eingekommen ist. Die Versammlung kann [eingefügt: nach] den nähern Bestimmungen des Statuts vom 1. Juni 1829 der Ansicht der Alexianer- Genossenschaft nicht beitreten und beschloß auf eine Dispensation der Beerdigungen nicht einzugehen.
a. u. s.