Referirt wird über die bisherigen Verhandlungen wegen Abtretung eines öffentlichen Weges an Hellersberg und ergibt sich daraus, daß die Vertilgung des Weges nur dann zur Ausführung gelangen kann, wenn mit dem dabei allein interessirten Grundeigenthümer Sperling eine Einigung zu Stande kommt. - Die Versammlung ist bereit auf das Project von Hellersberg einzugehen und dessen Gebot zu acceptiren, wenn er die Zustimmung von g. Sperling beibringt.
a. u. s.