Mit Rücksicht auf die in jüngster Zeit bezüglich der Wahl eines Gymnasial-Directors in hiesiger Stadt hervorgetretenen Kundgebungen sieht sich der Bürgermeister veranlaßt, den vollständigen Hergang der Wahlangelegenheit bis zum heutigen Tage zu referiren, um der
[Nächste Seite] Versammlung Gelegenheit zu geben, sich über die Handlungsweise des zum größten Theile von der Stadtverordneten-Versammlung gewählten Curatoriums des städtischen Gymnasiums auszusprechen. -Es wird hierauf mehrseits der Antrag gestellt: "Die Stadtverordneten-Versammlung wolle erklären, daß das bisherige Vorgehen des Curatoriums in der betreffenden Angelegenheit ein correctes gewesen sei." Dieser Antrag wurde angenommen, wobei sich der Stadtverordnete Broix der Abstimmung enthält, weil nach seiner Intention das Stadtverordneten-Collegium zu dem Votum dem Curatorium gegenüber nicht competent sei.
a. u. s.