Band 56: Eintrag vom  19. Oktober 1870 (Nr. 68)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3./ Beerdigungen

Mit Bezug auf den Beschluß vom 5. dieses Monats wegen der von der Alexianer-Genossenschaft mit 1. Januar 1871 gekündigten Ausführung der Beerdigungen wird über das Gutachten der Kommission referirt, und dem entsprechend beschlossen die im Gemeinde-Archiv befindliche Urkunde vom Jahre 1490 durch den Archivar Ennen ins Jetzdeutsche übersetzen zu lassen und demnach weitern Beschluß vorzubehalten. - Vorab erklärt die Versammlung aber vor wie nach die Alexianerbrüder zur Ausführung der Beerdigung für verpflichtet zu erachten und die Beerdigungen mit 1. Januar kommenden Jahres, wenn die Alexianer dieselben nicht mehr vornehmen auf deren Kosten durch andere Personen ausführen zu lassen, behält sich überhaupt alle Rechte und event. zur Erlangung derselben die Beschreitung des Rechtsweges gegen die Genossenschaft vor und beschließt ferner dieses der AlexianerGenossenschaft durch [unleserlich] Gerichtsvollzieher-Act insinuiren zu lassen.

a. u. s.