Der Bürgermeister verliest den Verwaltungsbericht für das abgelaufene Jahr 1872 worauf der vorgelegte Entwurf des Gemeindehaushalts-Etats pro 1873 in den einzelnen Positionen durchgegangen und nach den Vorschlägen der Finanz-Kommission, welche sich mit einer Vorprüfung schon beschäftigt hatte, in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von neun und neunzigtausend neunhundert Thalern festgestellt wird.
Tit II pos. 6 Gehalt des Polizeidieners Jansen wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 9. September vorigen Jahres, wonach dessen Gehalt auf 200 Thlr belassen wurde, auf 220 Thln. erhöht.
Tit IV Art. 9. Refundation des für Kriegszwecke verwendeten Kapitals wird gegen den Voranschlag des Bürgermeisters um 500 Thlr ermäßigt, und wird über die Refundirung dieses Kapitals noch ein besonderer Beschluß zu fassen sein;
Bei Tit. V Art 3 spricht die Versammlung sich dafür aus, daß das städtische Pumpenwesen den Kupferschmiedemeistern Kloetzer und Cillis für das Jahr 1873 übertragen werde.
[Nächste Seite] Sollte Ersterer dazu nicht geneigt sein, so wird solches Cillis allein übertragen;Tit. 7. Art. 2 . Der zweite Zuschuß zum Gymnasium ist mit Bezug auf die frühern Beschlüsse angesetzt, jedoch mit der Maaßgabe, daß derselbe nur zur Auszahlung kömmt, wenn der beantragte StaatsZuschuß bewilligt wird.
Zur Deckung des Deficits von 31631 Thlrn. 4 Sgr. 11 Pfg. wird bestimmt, daß die Grund- und Gebäudesteuer wie bisher mit 100 Prozent, desgleichen die Gewerbesteuer mit 15 Prozent, die Klassen-Steuerstufe 2 mit 33 1/3 und die 3. Stufe mit 75 Prozent heranzuziehen, dahingegen die Klassensteuer von der 4ten Stufe an und die Einkommensteuer von Thaler Steuern mit einer Communal-Einkommensteuer-Steuer von 1 Thlr 12 Sgroschen zu belegen sind.
a. u. s.