Stadtverordnetenversammlung beschließt Erweiterung des Friedhofesnach den vorgelegten Plänen der Verwaltung und Bereitstellung der hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 50 000 M von denen 15 000 M aus dem Friedhofetat Titel I - 3 genommen werden sollen. Der Rest soll soweit er nicht durch Reichs- und Staatszuschüsse aufgebracht wird, aus dem Finanzetat Titel I -13 ge-
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