Die Versammlung bewilligt dem Todtengräber Lichius für Unterhaltung des Kirchhofes 600 Mark jährlichs und die Grasnutzung, mit der Verpflichtung, daß der erste Schnitt des Grases vor dem 1. Juni beendet sein müsse und der Stadt kurze Kündigungsfrist zustehe, wenn die Arbeiten nicht genügend ausgeführt würden. Für dieses Jahr soll jedoch eine höhere Gratifikation
[Nächste Seite] Gratifikation bewilligt werden, da im vorigen Jahre wenige Arbeiten auf dem Kirchhofe ausgeführt worden und in Folge dessen mehr Arbeiten in diesem Jahre nothwendig sind. Die Commission soll den Kirchhof besichtigen und nach dem Gutachten deselben soll die Höhe der Gratifkation festgesetzt werden.