Band 58: Eintrag vom  11. Juni 1877 (Nr. 1135)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11. Verpachtung der Lagerplätze.

Die Bedingungen zur Verpachtung von Lagerplätzen werden dahin modificirt, daß eine vierteljährliche Kündigungsfrist vorbehalten wird, wenn die Stadt die Plätze zu eigenen Zwecken braucht.