Es wird vorgetragen, daß die Stadtverordneten Wh Heinr Sommer und Wilhelm Hubert Therkatz und der Stadtsecretair Mich Krings den vor dem Rheinthor an der Landstraße gelegenen, unmittelbar an städtische Lagerplätze sich anlehnenden Heckengarten der Erben Boymann, groß 29 Ruthen 70 Fuß heute in der Absicht für eine Summe von 640 Thlr. exclusive Verkaufskosten käuflich an sich gebracht hätten, um denselben der Stadt auf deren Wunsch weiter zu überlassen, da dieser Garten der Stadt sowohl zur Vergrößerung ihrer Lagerplätze dienlich als auch später für die dort nach dem Stadtbauplane projectirte neue Straße unumgänglich nöthig sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung findet den Ankauf des fraglichen Gartens zu den angegebenen Preise für die Stadt vortheilhaft und beschließt einstimmig, das gemachte anerbieten zu acceptiren, und demnächst den vorstehenden Bürgermeister zur Abschließung des Kaufactes respective zur Annahme eines Commands-Erklärung zu autorisiren. Weiterhin wurde beschlossen zur Abtragung des Kaufpreises die noch disponiblen Kaufgelder von mehreren veräußerten nichts eintragenden Gemeinde-Grundstücken zu erwerben.
Actum ut supra
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