Der GerberHeinrich Kamper stellt mittelst Eingabe vom 6. des Monats, den Antrag, daß die Stadt ihm den kleinen Streifen zwischen dem städtischen Walle an der evangelischen Schule und dem Terrain, auf welchem das neue Arresthaus gebaut wird, möge - käuflich überlassen. Für diesen unerheblichen Streifen, welcher nur einen Flächeninhalt von 12 2/5 Ruthen enthalte, und für die Stadt gleichsam nutzlos sei, und worüber ihm ohnehin das Gerechtsame des Weges zu seiner Gerberei zustehe, erbiete er sich, einen Kaufpreis von Hundertfünfzig Thalern zu zahlen.
Die Stadtverordneten-Versammlung sprach zwar ihre Bereitwilligkeit für die Veräußerung des fraglichen für die Stadt allerdings werthlosen kleinen Streifens aus, ersucht jedoch vorerst seine Commission für städtisches Eigenthum und Bauwesen, das Terrain zu besichtigen, und demnächst die Bedingungen etwa wegen Erleidens der Dachtraufe von dem anschießenden Arresthause und wegen der etwaigen Mauer-Einfriedigung p vorzuschlagen.
actum ut supra