Dem städtischen Unternehmer der Straßenreinigung Peter
Josef Kreuseler wird für die durch starken Schneefall dieses
Winters vermehrte Arbeit eine einmalige Remuneration von
50 Mark bewilligt.
1853 Unternehmer der StraßenReinigung; Dachdecker, Straßenreiniger/ Promenadenarbeiter,
1872; Unternehmer f. Straßenreinigung, hat Eis fortgeschafft, 1868; Lohnnachzahlung
wg. Erkrankung, aber Plan, ihn durch jüngeren zu ersetzen, 1873; Straßenreinigung
f. vorläufig ein Jahr übertragen, 1873; einmalige Unterstützung, 1890;