Von der Versammlung wurde auf Antrag des Pet. Jos. Kreuseler genehmigt, daß demselben pro 1869 die Reinigung der öffentlichen Plätze und der Kanäle gegen die erhöhte Vergütung von 200 Thlr. jedoch unter dem Vorbehalte einer der Stadt zustehenden vierwöchentlichen Kündigung übertragen werde.
actum ut supra