Das Statut der Aktiengesellschaft Neusser Leihanstalt im Oberthor wird unter dem Vorbehalte gutgeheißen, daß die Zinsen pro Mark und Monat nicht einen Pfennig und die Provision für jeden Pfandschein nicht 10 Pfg. übersteigen dürfe.
Die unentgeltliche Benutzung des Oberthors wird der genannten Gesellschaft auf unbestimmten Zeit unter Vorbehalt sechsmonatlicher Kündigung überlassen.
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