2. Antrag auf Erlaß eines Theils der Miethe
Der Antrag des bisherigen Anpächters des Oberthors Herrn Franz Broix
auf Erlaß eines Theils der Miethe
für dasselbe wird abgelehnt, weil solcher nach Inhalt
des betreffenden Miethvertrages jeglicher Begründung
ermangelt.