Band 56: Eintrag vom  16. Mai 1872 (Nr. 505)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4/ Benutzung der Schulen zu andern Zwecken

Vorgelegt wird eine Correspondenz, wonach in Folge Anordnung des Präses des Schulvorstandes die Schule an der Batteriestraße an Sonn- und Feiertagen für die Versammlungen des Fabrik-Arbeiterinnen-Vereins zur Verfügung zu stellen ist. - Die über diese Angelegenheit schon stattgehabte Beschlußfassung der städtischen Schulkommission vom 15. des Monats wird ebenfalls mitgetheilt, welche wie folgt lautet: "die Schulkommission erklärt hierauf, daß eine solche Disponirung dem Prüfer des Schulvorstandes und dem Schulvorstande nicht zusteht und nimmt den Gegenstand mit Bezug auf die in dem Schreiben des Lehrers Krahforst ausgesprochenen Inkonvenienzen in weitere Berathung und kommt sodann zu dem Beschlusse, daß die städtischen Elementarschulen ferner nicht mehr zur sonntäglichen Versammlung der Fabrikmädchen bereit zu stellen sind." Nach stattgefundener gegenseitiger Besprechung beschließt die

[Nächste Seite] Stadtverordneten-Versammlung gemäß §. 45 der Städteordnung und gemäß Beschlusses der städtischen Schulkommission vom 15. Mai curant, daß sie die Benutzung der städtischen Schullokale zu andern Zwecken als zu denen sie bestimmt sind, nicht gestatten könne. Bei der Abstimmung hatte sich Herr Beigeordneter und Stadtverordneter Thywissen der Stimme enthalten und war der Stadtverordnete Kaumanns vor Beginn der Verhandlung dieses Gegenstandes aus der Sitzung abberufen worden.

a. u. s.