Es wird ein Schreiben der Herren Balthasar Josten und Josef Broix vorgelegt, in welchem die Grundsätze für die neu zu errichtende Neusser Leihanstalt angegeben sind, und worin ferner die Bitte ausgesprochen wird, daß die Stadt das Oberthor zum Zweck der Ausführung schon jetzt bereit stellen möge indem mit den bisherigen Miether, Herrn Broix bereits ein Abfinden getroffen worden. Die Versammlung genehmigt, daß Herr Broix den Miethzins ratirlich bis zum 1. Februar bezahle, die Neußer Leihanstalt an Miethe für die Zeit vom 1. Februar bis 1. April dieses Jahres fünf und siebzig Mark zahlen solle, wogegen den Unternehmern alsdann die Verpflichtung auferlegt wird, sämtliche Locatiereparaturen ausführen zu lassen. Benanntes Lokal ist vom 1. April zur unentgeltlichen Verfügung der Anstalt zu stellen.
Sollte das Unternehmen in den nächsten zwei Monaten sich als bestehungsfähig nicht erweisen, so wird die Stadt von der Erhebung der vorerwähnten fünf und siebzig Mark Abstand nehmen.
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