Ein Antrag des Stadtverordneten Josten auf Errichtung einer städtischen Leihanstalt, wurde abgelehnt, weil vom Vorsitzenden berichtet wird, daß der Bürgermeister und die beiden Mitglieder des Stadtrathes, welche die RevisionsCommission bilden würden, eventl. für Defekte persönlich verantwortlich seien. Der Antragsteller macht darauf die Mittheilung, daß verneinendenfalls , ein Consortium hiesiger Bürger beabsichtige zur Begegnung der großen Mißstände, bei den hier bestehenden Leihanstalten, eine Leihanstalt, welche nach den Statuten, wie die frühere städtische geführt werden solle, zu gründen, und deren Zweck wesentlich der sein würde, daß die ämere Klasse nicht wie gegenwärtig überfordert und geschädigt werde. Die Versammlung spricht diesem Unternehmen ihre Anerkennung aus, und stellt auf Antrag des Vorsitzenden dem Vereine die am 15. Juli cr. pachtfrei werdende Räume des Oberthors auf unbestimmte Zeit gegen Kündigung sowie die Utensilien der ehemaligen städtischen Leihanstalt kostenfrei zur Verfügung, nachdem dem Collegium vorher die Statuten zur Prüfung resp. zur Gutheißung vorgelegen hätten. Auch gab der Vorsitzende dem Antragsteller noch die Zusage, von der jährlichen Bilanz Einsicht nehmen zu wollen.