Band 58: Eintrag vom  21. Dezember 1874 (Nr. 303)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Verpachtung der Marktstandgelder und des Zeughauses.

Der Vorsitzende berichtet, daß das höchste Gebot beim Verding der Jahrmarktstandgebühr 150 th. und bei Verpachtung des Zeughauses ebenfalls 150 th. gewesen, daß jedoch bereits bindende Nachgebote gemacht worden seien. Die Versammlung beschließt, die beiden Verpachtungen nicht zu genehmigen, sondern beide Gegenstände nochmals öffentlich auszustellen, dabei keine Nachgebote mehr zu acceptiren und den Zuschlag sofort zu ertheilen.

Ferner beschließt dieselbe noch bei Verding derJahrmarktsstandgelder als Bedingung mitaufzunehmen, daß die Stadt sich das Recht vorbehalte, bei nach Entscheidung der StadtverordnetenVersammlung begründeten Klagen, den Vertrag mit vierteljährlicher Kündigung aufzulösen, mit Ausschluß des Rechtsweges, und bei Verpachtung des Zeughauses noch als Bedingung aufzunehmen, daß, wenn Anpächter dasselbe als Salzmagazin benutzt, zwischen den Säcken und der Mauer ein Zwischenraum von 2 1/2 bis 3 Fuß bleiben müsse.