Band 56: Eintrag vom  03. November 1873 (Nr. 966 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12. Regulirung der Gehälter der Polizeidiener.

Die Versammlung beschließt außer der 4. Polizeidienerstelle noch eine fünfte und zwar jede der beiden mit einem Gehalte von 280 Th., 50 Th. Miethsentschädigung und 30 Th. Kleidergelder, sowie die vacante Feldhüterstelle mit 240 Th. Gehalt, 50 Th. Miethsentschädigung und 30 Th. Kleidergelder auszuschreiben.