Auf den Antrag der Anpächter des alten Zeughauses um Herstellung einer besseren Anfuhr an dasselbe, beschließt die Versammlung, dieselben zunächst aufzufordern, einen genauen Plan der projectirten Anlage vorzulegen und im Uebrigen an Ort und Stelle die Angelegenheit durch die Bau- und Eigenthumscommission prüfen zu lassen.