Das Gesuch von August Busch hierselbst, um Genehmigung von seinem Kohlenlagerplatze vor dem Zollthore aus quer durch den Weingartzheckenweg und zwar 1/2 Meter unter der Krone des Weges ein Bleirohr geschützt durch ein enges gemauertes Kanälschen in die Krur hineinzuführen, um vermittels desselben Wasser zum Kalklöschen auf seinen Kohlenplatze pumpen zu können, wird unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufs gegen eine jährliche gebühr von 30 Pfennigen genehmigt.