Der Vorsitzende theilt mit, daß er durch eine Verfügung Königlicher Regierung beauftragt sei, zu berichten, ob sich im hiesigen Bezirk keine Privatflusse befänden, welche sich zur Fischerei eigneten und die Bildung von Fischerei-Genossenschaften als zweckdienlich erscheinen ließen; derselbe schlug vor, zu erwägen, ob die Krur für den Fischereibetrieb nicht günstig sei; worauf die Versammlung jedoch erklärte, daß sie bezüglich der Krur die Bildung einer Genossenschaft nicht für rentable halte und andere private Gewässer seien hier nicht vorhanden.