Der Vorsitzende theilt die Bedingungen, welche die Chausseebauverwaltung betreffs Anlage eines Wasserabflusses vor dem Rheinthore gestellt hat, mit; worauf die Versammlung beschließt, den desfallsigen Antrag, da die Stadt nicht in der Lage ist, auf die gestellten Bedingungen eingehen zu können, abzulehnen und die Interessenten des Weitere anheimzustellen.