Heinsbeck Bringman
würden beijde herren die halbscheidt der ahngenohmenen graßgewachß umb zu kunfftig martini ohne längeren verzug zeithlichen herrenrenthmeisteren bezahlen, so kan denen selben solches abgefolget werden, welches decretum, nachdem zur rathsstuben beruffen, ihnen in faciem publicirt worden ist.