Band 59: Eintrag vom  15. Dezember 1884 (Nr. 1233)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Hypotheken-Löschung

Die Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die gänzliche und unbedingte Löschung der nachfolgenden drei auf dem Königlichen Hypothe- ken-Amtes zu Crefeld bestehenden Hypotheken-Einschreibungen, als:

a.) Band hundertzehn Nummer dreihundertsieben vom vierzehnten October achtzehnhundert neunundsiebenzig, erneuerungsweise, zu Gunsten der Armenverwaltung zu Neuss, gegen die Eheleute Mathias Gladbach, Barbier und Juliana Bösen zu Neuss zur Sicherheit einer Hauptsumme von Zwölfhundert Thaler gleich sechsunddreissighundert Mark, kraft Obligation vor NotarAhrweiler zu Neuss vom sechszehnten October achtzehnhundert neun und vierzig.

[Nächste Seite]

b) Band hundertdreizehn Nummer vierhundert einunddreißig, vom vierzehnten Januar achtzehnhundert achtzig, zum Vortheile der Armen- und Hospital-Deputation zu Neuss, gegen die zu Neuss ohne besonderen Stand wohnende Frau Juliana geborene Bösen, Witwe von Mathias Gladbach, zur Sicherheit eines DarlehensKapitals von Tausenddreihundert fünfzig Mark, kraft Obligation vor NotarBrandenbergs zu Neuss am achten Ja-nuar achtzehnhundertachtzig;

c) Band hundertsechsundsechszig Nummer hundertvierundneunzig vom sechsundzwanzigsten Januar achtzehnhundertvierundachtzig, zum Vortheil des Armen- und Hospital-Deputation zu Neuss, gegen 1.) Eduard Gladbach, Kleinhändler; 2.) Bertha Gladbach, ohne Stand, Wittwe von Martin Tillmann; 3.) Elisabeth Gladbach, Putzmacherin; 4.) Eheleute Heinrich Junkers, Musiklehrer und Anna Gladbach 5.) Eheleute Heinrich Mahr, Musiker und Kleinhändler und Helena Gladbach; 6.) Franz Zaun, Kappenmacher, Josef Zaun, ein dreijähriges Kind des p. Franz Zaun aus seiner Ehe mit der verlebten Agnes Gladbach unter der Vormundschaft seines Vaters stehend, all zu Neuhs wohnhaft; 7.) Hermann Joseph Gladbach, Bierbrauergehülfe früher zu Neuss und jetzt zu Cöln wohnhaft, zur Sicherheit einer Gesammtsumme von Zweitausend fünfhundert Mark, kraft Obligation vor NotarBranden- bergs zu Neuss vom neunzehnten Januar achtzehnhundert vierund achtzig.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Löscnhung vor Notar zu beurkunden.