Band 50: Eintrag vom  26. Februar 1855 (Nr. 289)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen genehmigte Gemeinderath auf den Antrag der HospitalVerwaltung, daß den Eheleuten Anstreicher Gerh. Trotzenberg und Josepha Kluth gegen Verschreibung ihres in der Neustraße hierselbst gelegenen Hauses Lit. C No 64 zu einem früher negociirten Kapitale von 400 Thlr noch ferner 150 Thlr gegen 5 % Zinsen aus der Hospital-Kasse geliehen werden, wobei jedoch vorausgesetzt wird, daß die Gläubigerin Wwe Herm. Scheven zu Düsseldorf, welche ebenfalls ein Kapital an Eheleute Trotzenberg zu fordern hat, dem Antrage gemäß, dem Hospital das Vorrecht bei der HypothekenInscription einräume.

actum ut supra