Band 52: Eintrag vom  20. Juli 1860 (Nr. 665)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Gesuche um Erlaß von Einzugsgeld.

Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt nach Einsicht der betreffenden Gesuche und Verhandlungen, a. das Einzugsgeld von Wilh. Claff ad 15 Thlr und b. jenes von Rh Kreuseler ad 15 Thlr aus dem Grunde niederzuschlagen, weil die beiden Genannten geborenegeborne Neußer sind, nur etwas über ein Jahr anderweitig gewohnt haben, und dieselben sich gegenwärtig in dürftigen Verhältnissen befinden. Der Beschluß ist gefaßt mit 6 gegen 5 Stimmen.

Ferner genehmigt dieselbe, daß die uneinziehbaren Einzugsgeldreste von Heinr. Schneider ad 2 Thlr, Wilh. Kempermann ad 6 Thlr., Joh. Wirtz ad 1 Thlr und Steph. Döhs ad 4 Thlr 11 Sgr als Ausfall berechnet werden. In Anbetracht, daß der Anstreicher Osthaus eine vermögenslose Wittwe mit sechs Kindern geheirathet hat, welche ohne ihre Wiederverheiratung möglicherweise den Armenmitteln zu Last gefallen wäre, wird das von demselben zu zahlende Einzugsgeld von 15 auf 10 Thlr ermäßigt, mit der Maßgabe, daß dann 5 Thlr gleich und 5 Thlr im künftigen Jahre abzutragen sind.

Die Versammlung genehmigt sodann, daß von der Einziehung des Einzugsgeldes von 4 Thlr von Jac. Hüsgen, welcher seine hier wohnende bejahrte Mutter unterstützt, Abstand genommen, und der genannte Betrag niedergeschlagen werde.

Endlich wird beschlossen, für die von Düsseldorf hier eingezogene Näherin Huba Siba Cath. Bretterich, in Berück-

[Nächste Seite] sichtigung,daß daß dieselbe in Neuss geboren ist, das Einzugsgeld ausnahmsweise auf 5 Thlr. festzustellen.

actum ut supra