Der Vorsitzende theilt mit, daß der Steinhauer Müller seine Forderung an die Stadt im Betrage von 405 th. 4 Sgr. 11 Pfg. auf 265 th. 8 Sgr. reducirt (habe) und daß dagegen der Baumeister Floeren sich dahin geäußert habe, daß dem p. Müller allenfalls außer den bereits offerirten 116 th. 9 Sgr. 3 Pfg. noch für Abfall an Rohmaterial 30 th. zuerkannt werden könnten, ohne daß eine contractliche Verpflichtung hierzu vorliege. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärte sich damit einverstanden, daß dem p. Müller diese 30 th. noch gezahlt werden, aber nur unter der Bedingung, daß er von der Klage Abstand nehme.