Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß der notarielle Act mit den Erben Gladbach ausschließlich des Schwiegersohnes Zaun, über den Ankauf des Hauses neben dem Kaufhause, abgeschlossen sei. Die Wittwe Gladbach beanspruche auß den ihr im vorigen Jahre für Ankauf pp des genannten Hauses bewilligten 295,21 Mark noch 150,75 Mark für Zinsund Miethverluste etc.
Die Versammlung beschließt, diese Angelegenheit der Verwaltung zur definitiven Erledigung zu überweisen.